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HU wird doch nicht zur Kostenfalle

Eine weitere Hiobsbotschaft hatte die rund 70.000 CNG-Fahrer Anfang 2025 überrascht: Manche Prüfdienste bestanden bei der Hauptuntersuchung (HU) auf „verschärfte“ Prüfungen von CNG-Tanks und damit auf den Ausbau der Druckbehälter, damit auch hinter den Fangbändern geprüft werden könne.

Die Begründung: eine neue „Vorgabe“ des „Arbeitskreises Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE)“ von Januar 2025. ADAC Mitglieder haben dem Club daraufhin vermehrt von Kosten in vierstelliger Höhe für die zusätzlich erforderlichen Prüfungsvorbereitungen berichtet: Für viele CNG-Fahrzeuge das wirtschaftliche Aus!

Der ADAC ist dem Thema nachgegangen und hat das Bundesverkehrsministeriums (BMV) um Stellungnahme gebeten. Die ist eindeutig. In einem Schreiben an ADAC Technikpräsident Karsten Schulze heißt es: „Das BMV hat (…) klargestellt, dass der AKE keine Gesetzgebungs- oder Gesetzauslegungskompetenz besitzt.“ Es gelte weiterhin ausschließlich die Vorgabe der GSP/GAP-Durchführungsrichtlinie (siehe auch weiter unten). Demnach müssen Gasbehälter soweit freigelegt sein, dass eine Sichtprüfung durchgeführt werden kann. „Das beinhaltet nicht das Lösen der Haltebänder der Gasbehälter oder gar deren Ausbau.“

Die Beratungen des AKE vom Juli 2025 haben leider nicht zur vollständigen Klarstellung der Vorgehensweise bei der Gasanlagen-Prüfung (GAP) im Rahmen der HU geführt. Deshalb hat der ADAC im September 2025 noch einmal mit dem Bundesverkehrsministerium gesprochen. Das BMV stellte dabei klar, dass es im Nachgang zur AKE-Sitzung ein abschließendes und eindeutiges Gespräch mit allen Prüforganisationen gegeben habe. Ergebnis: Die bestehenden Regelungen zur Untersuchung von CNG-Fahrzeugen aus dem Jahr 2021 bleiben weiterhin gültig.

Eine Sichtprüfung aller Komponenten sei nach wie vor die vorgeschriebene Vorgehensweise und der Ausbau der Tanks nur dann erforderlich, wenn die Sichtprüfung eindeutige Hinweise auf Korrosion ergibt und somit ein Mangel vorliegt. Das BMV habe die für die Prüfvorgaben zuständige Fahrzeugsystemdaten GmbH (FSD) angewiesen, diese Vorgaben in das Prüfprogramm zur Durchführung von Hauptuntersuchungen zu integrieren, um sicherzustellen, dass sie für alle Prüfer in Deutschland transparent, einheitlich und ersichtlich sind.

Termine auch per WhatsApp möglich unter 0176-23495955

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