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Neue Erdgasprüfung: Was Fahrzeughalter jetzt wissen müssen

Seit 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung für Erdgasfahrzeuge (CNG) – und viele Fahrzeughalter sind verunsichert: Was genau hat sich geändert? Muss mein Auto zur Erdgasprüfung? Und wer darf diese Arbeiten eigentlich durchführen?

Als zertifizierte Autogas- und Erdgas-Werkstatt sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner und erklären Ihnen, worauf es ankommt.

Was ist die neue Erdgasprüfung?

Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde die sogenannte Gasanlagenprüfung (GAP) für Erdgasfahrzeuge durch eine erweiterte Untersuchung der Gasanlage im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ergänzt. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Dichtheit und dem Zustand der Hochdruckkomponenten (Korrosionsschäden), also z. B. Druckregler, Leitungen und Tanks.

Was bedeutet das für Sie als Fahrzeughalter?

  • Die Prüfung der Erdgas-Anlage ist fester Bestandteil der HU.
  • Fahrzeuge mit CNG-Antrieb (Erdgas) müssen in regelmäßigen Abständen auf Korrosion, Undichtigkeiten und Schäden an den Druckbehältern überprüft werden.

Warum ist die Prüfung so wichtig?

Erdgasfahrzeuge stehen unter hohem Betriebsdruck (bis zu 200 bar). Eine beschädigte oder korrodierte Anlage kann ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Die Prüfung stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug weiterhin sicher und zuverlässig unterwegs ist – für Sie, Ihre Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Ihre Vorteile bei uns:

✔ Spezialisiert auf Autogas- und Erdgasfahrzeuge
✔ Zertifiziert für die Durchführung der neuen Prüfungen
✔ Modernste Diagnose- und Prüftechnik
✔ Fachgerechte Instandsetzung und Wartung von Gasanlagen
✔ Transparente Beratung zu Prüfintervallen und Vorschriften

Termine auch per WhatsApp möglich unter 0176-23495955

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